Informationen für Veranstalter

Sanitätsdienstliche Betreuung bedeutet, eine grundsätzliche Versorgung von Besuchern und Teilnehmern zu sichern und eine qualifizierte Übergabe an der Rettungsdienst sicherzustellen.

Behörden können eine sanitätsdienstliche Versorgung als Auflage zur Genehmigung einer Veranstaltung machen.

Auch haben einige Sportverbände eigene Verpflichtungen, so zum Beispiel bei Fußballturnieren, Reitsportveranstaltungen und Motorsport, ebenso können Veranstalter aus eigenem Interesse eine sanitätsdienstliche Versorgung anfordern.

Möglich ist somit die Stellung von Sanitätsdienst mit Ersthelfern als Ansprechpartner bis hin zum Rettungswagen und Notarzt.

Grundlage sollte die Einsatzplanung für den Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen, Grundsätze der Risikoanalyse bzw. Gefahrenprognose, Empfehlung des Hessischen Sozialministeriums und Gemeinsame Konzeption von, ASB, DRK, JUH, MHD sein.

Diese stellt nach dem "Maurer-Algorhytmus" eine Berechnungsgrundlage für die benötigten Kräfte dar.

Ersthelfer

Der Ersthelfer findet seine begriffliche Grundlage in § 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" (VBG 109). Aus diesen rechtlichen Vorgaben ergeben sich die wesentlichen Aufgaben der Ersthelfer. Sie haben Erste Hilfe zu leisten bzw. bei Gefahr für Leben und Gesundheit lebensrettende Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Dazu muss er in einer Notfallsituation unmittelbar zur Verfügung stehen, um sofort helfend eingreifen zu können.

Darüber hinaus ist eine Notrufeinrichtung erforderlich.

Ausbildungsstand:
Erste Hilfe Lehrgang nach den gemeinsamen Ausbildungsrichtlinien der Hilfsorganisationen und der Berufsgenossenschaften.

Sanitätshelfer

Der Sanitätshelfer findet seine begriffliche Grundlage in den Sanitätsausbildungsrichtlinien der Hilfsorganisationen (Fachdienstausbildung). Die Aufgaben des Sanitätshelfers sind die Erstversorgung bei Verletzungen und Erkrankungen, die Herstellung der Transportfähigkeit sowie die Transportbegleitung.

Rettungsdienstpersonal

Ausbildungsgänge nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz und dem Rettungsassistentengesetz:

  • Rettungshelfer
  • Rettungssanitäter (entsprechend dürfen Krankenpfleger eingesetzt werden)
  • Rettungsassistent

Material

Das benötigte Material richtet sich nach den Vorgaben des Veranstalters.

Als Mindestbedarf wird von dem DRK Ortsverein Rothenbergen folgende Qualifikationen und Material eingesetzt:

  • 1 Sanitätshelfer

  • 1 Ersthelfer

  • 1 Sanitätskoffer/Rucksack nach DIN

Darüber hinaus stellt das DRK Kühlung für Gelenkverletzungen bereit.

Durchführung

Das DRK stellt nur die Grundversorgung sicher. Maßnahmen, damit verletzte Teilnehmer weiter an der Veranstaltung teilnehmen können, wie Tape, Eisspray, Massagen, stehen nicht zur Verfügung.
Das Verabreichen von Salben und Medikamenten ist Ärzten, das Ausgeben Apothekern vorenthalten.

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